Nutzungsänderung

Sie wollen Ihr leer stehenden Dachraum oder den Keller in Wohnraum umnutzen, oder ihre Wohnung in ein Büro umwandeln,

einen Laden pachten und in eine Gaststätte, Restaurant, Bäckerei oder Wettbüro umnutzen und betreiben.

Nutzungsänderung sind Genehmigungspflichtig, es sei denn, die neue Nutzung weicht von der bisherigen öffentlich-rechtlichen und planungsrechtlichen Vorschrift nicht ab. Wenn man Flächen und Kubatur ändern will, damit die gewünschte Nutzung angepasst werden kann oder Denkmalgeschützte Punkte vorfindet, an denen man was ändern will/ muss bedarf es der Genehmigung.

Hierbei sind die Grundlagenermittlung und Gespräche mit dem Bauamt sehr aufwendig und zeitraubend. 

Umplanung eines Wohn- und Geschäfts-hauses in ein Flüchtlingsheim

Umplanung eines Büro- und Geschäfts-hauses in ein Hotel (Temporäre Nutzung als das 2 größtes Flüchtlingsheim)